Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.01.11.02.01 Organisation
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Grundschule am Mäuseturm Bingerbrück Bingen am Rhein
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Grundschule an den Rheinwiesen, Bingen-Gaulsheim
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Grundschule Waldalgesheim
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Adam-Elsheimer-Grundschule Stadecken-Elsheim
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Telefon Festnetz: 06737 1313
Telefon Festnetz: 01573-0337722
Fax: 06737 809464
E-Mail: schulleitung@gs-am-selzbogen.de
Elisabethen-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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Liesel Metten Schule - Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Nieder-Olm
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Carl-Zuckmayer-Realschule plus und Fachoberschule Nierstein
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Realschule plus Gau-Algesheim
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Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach
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GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach
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Bilinguale Montessori Schule in Trägerschaft der Montessori Fördergemeinschaft Ingelheim
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Sebastian-Münster-Gymnasium Ingelheim
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BBS Ingelheim Heidesheim Steinhöfel
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E-Mail: info@steinhoefelschule.de
Hildegardisschule Private Berufsbildende Schule des Instituts St. Mariae
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BBS Bingen Hildegardis
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Integrierte Gesamtschule An den Rheinauen Oppenheim
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IGS Oppenheim
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Läuse, Meldepflicht, meldepflichtig, Laus, Kopflaus, Ungeziefer