Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut:
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Offenbach a. d. Queich
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Gossersweiler-Stein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06346 5401
E-Mail: gs-gossersweiler@web.de
Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06345 959765
Telefon Festnetz: 06345-1432
Telefon Festnetz: 06345 8325
E-Mail: gsramberg@t-online.de
Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06327 969416
Telefon Festnetz: 06327 2237
Telefon Festnetz: 06327 5402
E-Mail: sekretariat@gaeuschule.eu
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - St. Laurentius-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Staufer-Schulzentrum FSP Lernen Förderschule
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Altenbergschule FSP Lernen Förderschule
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Realschule plus-
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Hausanschrift
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Maikammer-Hambach
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Evangelisches Trifels-Gymnasium Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Gymnasium -
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Südpfälzisches Zentrum für Pflegeberufe Klingenmünster
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse