Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut:
Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut:
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Annweiler
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RS+ Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Edenkoben
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RS+FOS Edenkoben
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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RS+FOS Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Südpfälzisches Zentrum für Pflegeberufe Klingenmünster
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BBS Klingenmünster
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Horbach-Grundschule Gleiszellen-Gleishorbach
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GS Gleiszellen-Gleishorbach
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - August-Becker-Schule
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GS Klingenmünster
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Grundschule Offenbach a. d. Queich
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Grundschule Gossersweiler-Stein
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GS Gossersweiler-Stein
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Telefon Festnetz: 06346 5401
E-Mail: gs-gossersweiler@web.de
Grundschule Ramberg mit Außenstelle Eußerthal
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GS Ramberg
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Telefon Festnetz: 06345 8325
Telefon Festnetz: 06345-1432
Fax: 06345 959765
E-Mail: gsramberg@t-online.de
Gäuschule - Grundschule Böbingen-Gommersheim
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GS Böbingen
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06327 2237
Telefon Festnetz: 06327 5402
Fax: 06327 969416
E-Mail: sekretariat@gaeuschule.eu
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - St. Laurentius-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Staufer-Schulzentrum FSP Lernen Förderschule
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SFL Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Altenbergschule FSP Lernen Förderschule
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SFL Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Realschule plus-
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RS+ Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Realschule plus Maikammer-Hambach
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RS+ Maikammer-Hambach
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Evangelisches Trifels-Gymnasium Annweiler
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
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GY Bad Bergzabern
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - PAMINA-Schulzentrum Kooperative Gesamtschule Herxheim - Gymnasium -
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GY Herxheim
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Gymnasium Edenkoben
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GY Edenkoben
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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - BBS Südliche Weinstraße
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BBS Bad Bergzabern SÜW
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig