Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Fabienne Rauch
Frau Claudia Weber
Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
Aktuelles
GS Bruchmühlbach-Martinshöhe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Münchhofschule-Grundschule Hochspeyer
Aktuelles
GS Hochspeyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06305 1801
Telefon Festnetz: 06305 993748
Fax: 06305-993749
E-Mail: schulleitung@muenchhofschule.de
St.-Katharina-Realschule Private staatlich anerkannte Realschule der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH
Aktuelles
RS Landstuhl St. Katharina
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06371 499098
Telefon Festnetz: 06371 499699
Fax: 06371 1300522
E-Mail: sekretariat@skr-landstuhl.de
Westpfalzschule Weilerbach
Aktuelles
RS+ Weilerbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private Berufsbildende Schule Fachschule für Sozialpädagogik
Aktuelles
BBS Landstuhl Nikolaus-von-Weis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Miesau
Aktuelles
GS Miesau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Gemeinsame Grundschule Ramstein-Miesenbach
Aktuelles
GS Ramstein-Miesenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Süd Theodor-Heuss-Schule Landstuhl
Aktuelles
GS Landstuhl Theodor-Heuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Mackenbach
Aktuelles
GS Mackenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06374 6617
Telefon Festnetz: 06374 992264
Fax: 06374 992274
E-Mail: info@mackenbach-grundschule.de
Schule mit den FSPen motorische und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
Aktuelles
SFMG Landstuhl
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Hans-Zulliger-Schule FSP Lernen Förderschule
Aktuelles
SFL Enkenbach-Alsenborn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus Ramstein-Miesenbach Am Reichswald
Aktuelles
RS+ Ramstein-Miesenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau Adam-Müller-Schule
Aktuelles
RS+ Bruchmühlbach-Miesau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Private BBS Landstuhl Haus Nazareth
Aktuelles
BBS Landstuhl Haus Nazareth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Integrierte Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn
Aktuelles
IGS Enkenbach-Alsenborn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig