Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Miesau
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GS Miesau
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Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
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GS Bruchmühlbach-Martinshöhe
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St.-Katharina-Realschule Private staatlich anerkannte Realschule der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH
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RS Landstuhl St. Katharina
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Telefon Festnetz: 06371 499098
Telefon Festnetz: 06371 499699
Fax: 06371 1300522
E-Mail: sekretariat@skr-landstuhl.de
Private Berufsbildende Schule Fachschule für Sozialpädagogik
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BBS Landstuhl Nikolaus-von-Weis
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Münchhofschule-Grundschule Hochspeyer
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GS Hochspeyer
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Telefon Festnetz: 06305 1801
Telefon Festnetz: 06305 993748
Fax: 06305-993749
E-Mail: schulleitung@muenchhofschule.de
Gemeinsame Grundschule Ramstein-Miesenbach
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GS Ramstein-Miesenbach
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Grundschule Süd Theodor-Heuss-Schule Landstuhl
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GS Landstuhl Theodor-Heuss
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Grundschule Mackenbach
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GS Mackenbach
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Telefon Festnetz: 06374 6617
Telefon Festnetz: 06374 992264
Fax: 06374 992274
E-Mail: info@mackenbach-grundschule.de
Schule mit den FSPen motorische und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
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SFMG Landstuhl
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Hans-Zulliger-Schule FSP Lernen Förderschule
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SFL Enkenbach-Alsenborn
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Realschule plus Ramstein-Miesenbach Am Reichswald
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RS+ Ramstein-Miesenbach
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Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau Adam-Müller-Schule
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RS+ Bruchmühlbach-Miesau
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Westpfalzschule Weilerbach
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RS+ Weilerbach
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Private BBS Landstuhl Haus Nazareth
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BBS Landstuhl Haus Nazareth
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Integrierte Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn
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IGS Enkenbach-Alsenborn
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig