Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Bolanden-Dannenfels
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GS Bolanden-Dannenfels
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Grundschule Astrid Lindgren Münchweiler/Alsenz
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GS Münchweiler/Alsenz
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Hausanschrift
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Grundschule Winnweiler Maria-Montessori-Grundschule
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GS Winnweiler
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Mathilde-Hitzfeld-Schule FSP Lernen u. Sprache Förderschule
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SFLS Kirchheimbolanden
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Herman-Nohl-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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SFE Kirchheimbolanden
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Realschule plus Rockenhausen
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RS+ Rockenhausen
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Telefon Festnetz: 06361 921330
Telefon Festnetz: 06361 921332
Fax: 06361 921331
E-Mail: rsrok@t-online.de
Georg-von-Neumayer-Schule Realschule plus Kirchheimbolanden
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RS+ Kirchheimbolanden
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Albert-Schweitzer-Schule Realschule plus Winnweiler
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RS+ Winnweiler
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Priv.Gymn. Weierhof am Donnersberg Bolanden
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GY Bolanden
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Telefon Festnetz: 06352 400550
Telefon Festnetz: 06352 400552
Fax: 06352 400570
E-Mail: sekretariat@weierhof.de
Berufsbildende Schule Donnersbergkreis
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BBS Rockenhausen
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Telefon Festnetz: 06361 92110
Fax: 06361 921122
Pflegeschule der Westpfalz-Klinikum GmbH Kirchheimbolanden
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BBS Kirchheimbolanden
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Integrierte Gesamtschule Rockenhausen
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IGS Rockenhausen
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig