Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr * Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden. * Sozialpsychiatrischer Dienst Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie, ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung (externer Link) an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Franziska Benkel (Hygienekontrolleurin in Ausbildung)
Herr Kai-Uwe Brandt (Hygienekontrolleur)
Frau Natascha Herfel (Hygienekontrolleurin)
Frau Stefanie Keck (Hygienekontrolleurin)
Frau Sandra Pfeifer
Postanschrift
Neumayerstraße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon Festnetz: 06322 961-7104
Fax: 06322 961-7320
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Grundschule Ernst-Reuter-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06324 935142
Telefon Festnetz: 06324 935131
Telefon Festnetz: 06324 935130
E-Mail: ernst-reuter-schule@hassloch.de
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Grundschule Ellerstadt-Friedelsheim-Gönnheim
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Grundschule Valentin-Ostertag-Schule Bad Dürkheim
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Telefon Festnetz: 06322 988628
Fax: 06322 4001
Telefon Festnetz: 06322 980695
E-Mail: vos@bad-duerkheim.de
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Grundschule Jakob Böshenz Bockenheim
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Telefon Festnetz: 06359 4111
E-Mail: gs.bockenheim@gmail.com
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Grundschule Wachenheim
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Telefon Festnetz: 06322/7910135 - SL
Fax: 06322/7910134
Telefon Festnetz: 06322/66074
E-Mail: c.koenig@gts-wachenheim.de
Maria-Montessori-Schule Bad Dürkheim
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Telefon Festnetz: 06322 9414940
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Heimschule St. Rafael FSP sozial emotionale Entwicklung Förderschule
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Telefon Festnetz: 06356 963670
Fax: 06356 963625
Telefon Festnetz: 06356 963670
E-Mail: iris.wiedmann@cbs-speyer.de
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Hans-Zulliger-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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Gottlieb-Wenz-Schule FSP Lernen Förderschule
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Telefon Festnetz: 06324/921443
Telefon Festnetz: 06324 2121
Fax: 06324 82336
E-Mail: gottliebwenzschule@t-online.de
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Integrierte Gesamtschule Grünstadt
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Telefon Festnetz: 06359 80880
Telefon Festnetz: 06359 8088172
Fax: 06359 808829
E-Mail: info@igs-gruenstadt.de
Internet
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse