Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden.  Sozialpsychiatrischer Dienst   Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,    ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Natascha Herfel (Hygienekontrolleurin)
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Fax: 06322 961-7320
E-Mail: Natascha.Herfel@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7132
Frau Franziska Benkel (Hygienekontrolleurin in Ausbildung)
Frau Sandra Pfeifer (Hygienekontrolleurin)
Frau Stefanie Keck (Hygienekontrolleurin)
Hausanschrift
Fax: 06322 9617320
E-Mail: Stefanie.Keck@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9617106
Herr Kai-Uwe Brandt (Hygienekontrolleur)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-7103
E-Mail: Kai-Uwe.Brandt@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-7320
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Stadt Bad Dürkheim
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Bad Dürkheim gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Bad Dürkheim.
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Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
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Integrierte Gesamtschule Grünstadt
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Grundschule Pestalozzischule Bad Dürkheim
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Grundschule III Grünstadt - Schule am Ritterstein - Sausenheim
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Maria-Montessori-Schule Bad Dürkheim
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Heimschule St. Rafael FSP sozial emotionale Entwicklung Förderschule
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Fax: 06356 963625
E-Mail: iris.wiedmann@cbs-speyer.de
Siegmund-Crämer-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Bad Dürkheim
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Hans-Zulliger-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
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SFG Grünstadt
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Gottlieb-Wenz-Schule FSP Lernen Förderschule
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SFL Haßloch
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Telefon Festnetz: 06324 2121
Telefon Festnetz: 06324/921443
Fax: 06324 82336
E-Mail: gottliebwenzschule@t-online.de
Siebenpfeiffer Realschule plus und Fachoberschule Haßloch
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Integrierte Gesamtschule Deidesheim-Wachenheim
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IGS Deidesheim-Wachenheim
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig