Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Zweibrücken Albert-Schweitzer
Aktuelles
GS Zweibrücken Albert-Schweitzer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Breitwiesenschule Zweibrücken
Aktuelles
GS Zweibrücken-Bubenhausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Zweibrücken - Rimschweiler
Aktuelles
GS Zweibrücken-Rimschweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Mauritius-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
Aktuelles
SFGM Zweibrücken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Canadaschule FSP Lernen und Sprache Förderschule
Aktuelles
SFLS Zweibrücken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06332 970100
Telefon Festnetz: 06332- 970 10 12
Fax: 06332 9701011
E-Mail: canadaschule@schule-zw.de
Herzog-Wolfgang-Realschule plus Zweibrücken
Aktuelles
RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06332 92900
Telefon Festnetz: 06332 92630
Fax: 06332 929011
E-Mail: hwrsplus@schule-zw.de
Berufsbildende Schule Zweibrücken Ignaz-Roth-Schule
Aktuelles
BBS Zweibrücken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig