Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Hinweise für Worms: Kindertageseinrichtungen - städtische
Kita-Navi Worms - Kinderbetreuungsplatz in Worms online finden!
Wormser Kindergärten auf einen Blick
Einen Überblick über Kinderbetreuungs-Einrichtungen in Worms (städtische und von freien Trägern) finden Sie auf der Plattform Kita-Navi Worms. Je nach Ihrem individuellen Betreuungsbedarf ermöglicht sie eine gezielte Suche nach den Angeboten in Worms, auch speziell in Ihrem Stadtteil.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Freie Montessori Schule Worms Staatlich genehmigte Grundschule, Ersatzschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Westend-Realschule plus Worms
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06241 53355
Fax: 06241 595664
Telefon Festnetz: 06241 3089928
E-Mail: sekretariat-wrs@schulen-worms.de
Internet
Realschule plus Nibelungen-Schule Worms
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rudi-Stephan-Gymnasium Worms
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06241 8534499
Telefon Festnetz: 06241 8534479
Fax: 06241 8534481
E-Mail: post@rsg.biz-worms.de
Internet
Klinikum Worms GmbH Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/ Pfalz ZAfP
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.08 Abteilung für kommunale Kitas
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Laus, meldepflichtig, Läuse, Kopflaus, Meldepflicht