Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Mainz-Gonsenheim Maler-Becker-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Martinusschule Oberstadt Mainz Private Grundschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 9530011
Fax: 06131 95300-20
Telefon Festnetz: 06131 95300-0
E-Mail: martinusschule@mso.bildung-rp.de
Internet
Private Grundschule Martinus-Schulen Mainz-Weisenau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06131 831065
Telefon Festnetz: 06131 839207
Internet
Anne-Frank-Realschule plus Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Private Grund- u. Realschule plus Martinus-Schule Weißliliengasse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06131 280809
Telefon Festnetz: 06131 229153
E-Mail: sekretariat@martinus-schule-weissliliengasse.bildung-rp.de
Internet
Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 9503070
Fax: 06131 9503073
Telefon Festnetz: 06131 9503071
E-Mail: rama-mainz@stadt.mainz.de
Internet
Berufsbildende Schule Mainz II Hauswirtschaft und Sozialwesen Sophie-Scholl-Schule
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Berufsbildende Schule III Mainz - Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Berufsbildende Schule Mainz IV Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Steinhöfelschule, Partnerschaft Veigel und Veigel, Private Berufsbildende Schule
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Katholische Berufsbildende Schule Mainz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 1440780 Ketteler
Telefon Festnetz: 06131 671137 Elisabeth
Fax: 06131 144078-19
E-Mail: info@kbs-mainz.de
Internet
Katholisches Klinikum Mainz staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Staatlich anerkannte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Adresse
Hausanschrift
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Integrierte Gesamtschule am Europakreisel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0172 4080526
Telefon Festnetz: 06131 12-170000
Fax: 06131 12-170099
E-Mail: schule.igsae@stadt.mainz.de
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kopflaus, Ungeziefer, Laus, Meldepflicht, meldepflichtig, Läuse