Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Atzelgift-Streithausen
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Hausanschrift
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Grundschule Borod
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02688 287
Fax: 02688 988670
Telefon Festnetz: 02688 988671
E-Mail: info@grundschule-borod.de
Grundschule Nistertal
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02661 40491
E-Mail: gs-nistertal@t-online.de
Ahrbach-Grundschule Niederahr
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02602 69611
E-Mail: ahrbach@gmx.de
Grundschule Selters Oberwaldschule
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Katharina-Kasper-Schule SFG/M G in privater Trägerschaft Förderschule
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Schiller-Schule FSP Lernen und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
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Burggarten-Schule Hachenburg SFL/E Förderschule
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02662 9428039
Telefon Festnetz: 02662 7771
Fax: 02662 939373
E-Mail: Burggartenschule@t-online.de
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Berggarten-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02623 5524
Fax: 02623 970213
Telefon Festnetz: 02623 970214 Schulleiter
E-Mail: berggartenschule@t-online.de
Internet
Wilhelm-Albrecht-Schule Höhn SFG und SFM G Förderschule in freier Trägerschaft
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Schule am Rothenberg SFS Förderschule
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Hausanschrift
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Fax: 02662 942231
Telefon Festnetz: 02662 942230
Telefon Festnetz: 02662 939457
E-Mail: info@schule-am-rothenberg.de
Internet
Realschule plus und Fachoberschule - Hachenburger Löwe -
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Hausanschrift
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Internet
Heinrich-Roth-Schule Realschule plus Montabaur
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02602 18740
Fax: 02602 2352
Telefon Festnetz: 02602 674932-0
E-Mail: sekretariat@hrs-mt.de
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Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg Staatlich anerkanntes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der
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Privates Gymnasium Raiffeisen-Campus Staatlich anerkanntes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der Raiffeisen-Campus eG
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Bildungszentrum für Gesundheits-und Krankenpflege der DRK Krankenhaus GmbH Rheinland-Pfalz am DRK Krankenhaus Hachenburg
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Gesundheits- und Krankenpflegeschule und Krankenpflegehilfeschule am Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse