Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Privates Gymnasium Oranien-Campus Altendiez
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grundschule Limesschule Arzbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 8268
Telefon Festnetz: 02603 506377
Fax: 02603 506377
E-Mail: limesschule@t-online.de
Grundschule Hahnstätten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06430 9250255
Telefon Festnetz: 06430 928296
Telefon Festnetz: 06430 928298
E-Mail: info@grundschule-hahnstaetten.de
Internet
Oranienschule FSP Sprache Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02604 9437-15
Telefon Festnetz: 02604 9522250
Telefon Festnetz: 02604 9437-12
E-Mail: oranienschule@sfs-rlp.de
Internet
Realschule plus Lahnstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02621 942730
E-Mail: RS-Lahnstein@web.de
Internet
Privates Gymnasium Leifheit-Campus Nassau Staatlich genehmigtes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der Leifheit-Campus eG Nassau
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse