Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Freiherr-vom-Stein Bad Ems
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GS Bad Ems Freiherr-vom-Stein
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Grundschule Friedrichssegen Lahnstein
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GS Lahnstein Friedrichssegen
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Grundschule Limesschule Arzbach
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GS Arzbach
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Telefon Festnetz: 02603 8268
Telefon Festnetz: 02603 506377
Fax: 02603 506377
E-Mail: limesschule@t-online.de
Grundschule Hahnstätten
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GS Hahnstätten
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Telefon Festnetz: 06430 928296
Telefon Festnetz: 06430 928298
Fax: 06430 9250255
E-Mail: info@grundschule-hahnstaetten.de
Erich Kästner-Schule Singhofen SFG und SFM G Förderschule
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SFGM Singhofen
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Oranienschule FSP Sprache Förderschule
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SFS Singhofen
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Telefon Festnetz: 02604 9437-12
Telefon Festnetz: 02604 9522250
Fax: 02604 9437-15
E-Mail: oranienschule@sfs-rlp.de
Realschule plus und Fachoberschule im Einrich
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RS+FOS Katzenelnbogen
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Realschule plus Lahnstein
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RS+ Lahnstein
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Telefon Festnetz: 02621 942730
E-Mail: RS-Lahnstein@web.de
Loreleyschule Grund- und Realschule plus St. Goarshausen
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GRS+ St. Goarshausen
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Marion-Dönhoff-Gymnasium im Schulzentrum Lahnstein
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GY Lahnstein Marion-Dönhoff
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Privates Gymnasium Oranien-Campus Altendiez
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GY Altendiez
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Privates Gymnasium Leifheit-Campus Nassau Staatlich genehmigtes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der Leifheit-Campus eG Nassau
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GY Nassau
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig