Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Boppard Michael-Thonet-Schule
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GS Boppard Michael Thonet
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Freiherr-von-Drais-Grundschule Kirchberg
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GS Kirchberg
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Telefon Festnetz: 06763/30335-0
Telefon Festnetz: 06763/30335-11
Fax: 06763/30335-26
E-Mail: gs-kirchberg@web.de
Grundschule Simmern/Hunsrück Rottmann-Schule
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GS Simmern/Hunsrück Rottmann
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Grundschule St. Goar Rheinfelsschule
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GS St. Goar
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Telefon Festnetz: 06741 7183
Telefon Festnetz: 06741 1643 Sekretariat
Fax: 06741/2789
E-Mail: rheinfelsschule@stadt-st-goar.de
Soonwaldschule Grundschule Gemünden Hunsrück
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GS Gemünden/Hunsrück
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Dr.-Kurt-Schöllhammer-Grundschule Simmern/Hunsrück
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GS Simmern/Hunsrück Schöllhammer
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Theodor-Heuss-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
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SFGM Kastellaun
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Hunsrückschule FSPe Lernen und sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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SFLE Simmern
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Ausonius-Realschule plus Kirchberg/Hunsrück
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RS+ Kirchberg
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Telefon Festnetz: 06763 9311-73
Telefon Festnetz: 06763 9311-95
Fax: 06763 9311-70
E-Mail: mail@kgs-kirchberg.de
Heuss-Adenauer Mittelrhein-Realschule plus Oberwesel
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RS+ Oberwesel
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Puricelli-Schule Realschule plus Rheinböllen
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RS+ Rheinböllen
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Telefon Festnetz: 06764 961160
Telefon Festnetz: 06764 301207
Fax: 06764 908483
E-Mail: info@puricelli-schule.de
Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren
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RS+FOS Sohren-Büchenbeuren
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Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe der Stiftung Kreuznacher Diakonie Simmern
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BBS Simmern Diakonie
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Integrierte Gesamtschule Emmelshausen
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IGS Emmelshausen
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Telefon Festnetz: 06747 931232
Telefon Festnetz: 06747 931225
Fax: 06747 931241
E-Mail: mail@igs-emmelshausen.de
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Läuse, Meldepflicht, meldepflichtig, Laus, Kopflaus, Ungeziefer