Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule an der Wied Neuwied-Niederbieber
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Hausanschrift
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Grundschule Margaretenschule Neuwied
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Hausanschrift
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Maria-Goretti-Schule Grundschule Neuwied-Heimbach-Weis
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Hausanschrift
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Grundschule in der Au Neustadt/Wied
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Hausanschrift
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Freie Christliche Schule Neuwied -staatlich anerkannte Grundschule des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
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Hausanschrift
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Internet
Grundschule Waldbreitbach
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Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02638 9478471
Telefon Festnetz: 02638 9478418
Telefon Festnetz: 02638 4250
E-Mail: info@gs-waldbreitbach.de
Internet
Paul-Schneider-Schule FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule
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Hausanschrift
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Internet
Christiane-Herzog-Schule FSP motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Carl-Orff-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 883910
E-Mail: sekretariat@cos-neuwied.de
Internet
Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02683 94050-0
Fax: 02683 94050-20
Telefon Festnetz: 02683 94050-12
E-Mail: sekretariat@ass.bildung-rp.de
Internet
Kinzing-Schule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02631 966012
Fax: 02631 966020
Telefon Festnetz: 02631 96600
E-Mail: sekretariat@kinzing-schule.de
Internet
Freie Christliche Schule Neuwied - staatlich anerkannte Realschule plus des Vereins Freie Christliche Schule Neuwied e.V.
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02631 8253300
E-Mail: info@fcsn-rsplus.de
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Priv. Martin-Butzer-Gymnasium Dierdorf
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02689 2970
E-Mail: mbgdierdorf@ekir.de
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Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Berufsbildend Schule Neuwied
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Hausanschrift
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Internet
Private staatlich anerkannte Ersatzschule der Heinrich-Haus gGmbH Neuwied
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Berufsbildende Schule Wirtschaft Neuwied - Ludwig-Erhard-Schule -
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Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Franziskus Krankenhaus Linz
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Rheinisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen der Marienhaus GmbH Neuwied
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse