Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
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BBS Cochem Marien
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule St. Sebastianus Ellenz-Poltersdorf
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GS Ellenz-Poltersdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02673 1670
Telefon Festnetz: 26731670
Fax: 02673 1670
E-Mail: gs.ellenz-poltersdorf@gsvgcoc.de
Grundschule Blankenrath
Aktuelles
GS Blankenrath
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06545 91217100
Astrid-Lindgren-Schule SFG/M Förderschule
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SFGM Dohr
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02671 987110
Telefon Festnetz: 02671 987120
Fax: 02671 987150
E-Mail: info@sfgm-dohr.de
St.-Martin-Heimschule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
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SFGM Düngenheim
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Grund- und Realschule plus Konrad Adenauer Treis-Karden
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GRS+ Treis-Karden
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Kurfürst-Balduin-Schule - Realschule plus und Fachoberschule Kaisersesch
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RS+FOS Kaisersesch
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Realschule plus Vulkaneifel Ulmen/Lutzerath
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RS+ Ulmen/Lutzerath
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02676 9521030
Telefon Festnetz: 02677 422
Fax: 02676 9521039
E-Mail: info@rsplus-vulkaneifel.de
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig