Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule St. Sebastianus Ellenz-Poltersdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02673 1670
Fax: 02673 1670
Telefon Festnetz: 26731670
E-Mail: gs.ellenz-poltersdorf@gsvgcoc.de
Internet
Astrid-Lindgren-Schule SFG/M Förderschule
Kontakt
Telefon Festnetz: 02671 987120
Telefon Festnetz: 02671 987110
Fax: 02671 987150
E-Mail: info@sfgm-dohr.de
Internet
St.-Martin-Heimschule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kurfürst-Balduin-Schule - Realschule plus und Fachoberschule Kaisersesch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Realschule plus Vulkaneifel Ulmen/Lutzerath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02676 9521039
Telefon Festnetz: 02676 9521030
Telefon Festnetz: 02677 422
E-Mail: info@rsplus-vulkaneifel.de
Internet
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ungeziefer, Kopflaus, meldepflichtig, Laus, Meldepflicht, Läuse