Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Beschreibung
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Grundschule Asterstein Koblenz
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GS Koblenz-Asterstein
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Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
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GS Koblenz Freiherr-vom-Stein
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Telefon Festnetz: 0261 42168
Fax: 0261 4010165
Grundschule Horchheim Joseph-Mendelssohn-Schule
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GS Koblenz-Horchheim
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Grundschule Neukarthause Koblenz
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GS Koblenz-Neukarthause
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Grundschule Pfaffendorfer Höhe Balthasar-Neumann-Schule
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GS Koblenz-Pfaffendorfer Höhe
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Grundschule Immendorf St. Christophorus-Schule
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GS Koblenz-Immendorf
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Schule am Bienhorntal Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
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SFG Koblenz
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St. Franziskus-Schule Koblenz - Staatlich anerkannte Realschule plus Integrative Realschule und Staatlich genehmigte Fachoberschule Ersatzschule - in Trägerschaft des Bistums Trier
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RS+FOS Koblenz St. Franziskus
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Clemens-Brentano-/ Overberg Realschule plus Koblenz
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RS+ Koblenz Clemens-Brentano
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Realschule plus auf der Karthause Koblenz
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RS+ Koblenz Auf der Karthause
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Bischöfliches Cusanus-Gymnasium i. Tr. des Bistums Trier
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GY Koblenz Cusanus
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Gymnasium auf dem Asterstein Koblenz
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GY Koblenz auf dem Asterstein
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Julius-Wegeler-Schule Berufsbildende Schule
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BBS Koblenz Gew/Hsw/Soz
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Dr. Zimmermannsche Wirtschaftsschule Koblenz
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BBS Koblenz Dr. Zimmermannsche
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Hildegard-von-Bingen-Schule Koblenz Priv. Fachschule für Sozialwesen
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BBS Koblenz Hil. von Bingen
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Telefon Festnetz: 0261 18410
Fax: 0261 309460
E-Mail: sekretariat-hildegard-von-bingen-schule@bistum-trier.de
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Ev. Stift St. Martin Koblenz
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BBS Koblenz St. Martin
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E-Mail: karriere@gk.de
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH Pflegeschule Kemperhof Koblenz
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BBS Koblenz Kemperhof
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E-Mail: karriere@gk.de
Bildungscampus Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
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BBS Koblenz Kath. Klinikum
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Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflicht, Laus, Läuse, Kopflaus, Ungeziefer, meldepflichtig