Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl
In der Verbandsgemeinde Landstuhl erhebt die Ortsgemeinde Trippstadt eine Beherbergungssteuer. Die entsprechenden Formulare finden betroffene Betriebe nachfolgend oder unter dem Punkt Formulare/Vordrucke
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Landstuhl (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tourismusabgabe, Bettensteuer, Gästebeitrag