Übernachtungssteuer
Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein
Aktuelles
Wörth am Rhein gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Germersheim.
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Kontakt
Internet
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bettensteuer, Tourismusabgabe, Gästebeitrag