Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 1 - Innere Dienste, Organisation, Finanzen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 4 - Kultur und Tourismus
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten: Mo-Fr: 09:00 - 12 Uhr Do zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr Besuchszeiten nur nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gästebeitrag, Bettensteuer, Tourismusabgabe