Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Hinweise für Worms: Destinationsmanagement und tourist. Marketing
- Kontakt zu tourist. Leistungsträgern
- Tourismuskonzeption
- Produktentwicklung
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.03 Tourist Information
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr von April bis Oktober; 9 - 17 Uhr von November bis März Samstag, Sonntag 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Nur von April bis Oktober
Kontakt
E-Mail: touristinfo@worms.de
Kontaktperson
Herr Bernd Leitner
Telefon Festnetz: +49 6241 853-7300
Fax: +49 6241 853-7399
Frau Sandra Kirchner-Spies
Fax: +49 6241 853-7399
Telefon Festnetz: +49 6241 853-7301
Internet
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tourismusabgabe, Bettensteuer, Gästebeitrag