Übernachtungssteuer

    Übernachtungssteuer

    Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

    Hinweise für Worms: Destinationsmanagement und tourist. Marketing

    • Kontakt zu tourist. Leistungsträgern
    • Tourismuskonzeption
    • Produktentwicklung

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.03 Tourist Information

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 14

    67547 Worms

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr von April bis Oktober; 9 - 17 Uhr von November bis März Samstag, Sonntag 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Nur von April bis Oktober

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Tourismusabgabe, Bettensteuer, Gästebeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English