Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung - Gewerbesteuer
Adresse
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 621 504-3331
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de
Kontaktperson
A - Gg
Telefon Festnetz: +49 621 504-2340
C - E
Telefon Festnetz: +49 621 504-2345
F - J
Telefon Festnetz: +49 621 504-2336
K - L
Telefon Festnetz: +49 621 504-2343
M - O
Telefon Festnetz: +49 621 504-2327
Gh - Mb
Telefon Festnetz: +49 621 504-2346
R, S, Sch
Telefon Festnetz: +49 621 504-2320
St - X
Telefon Festnetz: +49 621 504-2335
Mc - Z
Telefon Festnetz: +49 621 504-2330
Internet
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gästebeitrag, Tourismusabgabe, Bettensteuer