Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
In der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird keine Übernachtungssteuer erhoben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 5 - Finanzen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gästebeitrag, Bettensteuer, Tourismusabgabe