Übernachtungssteuer

    Übernachtungssteuer

    Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kelberger Str. 26

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 8009-0

    Fax: 02651 8009-20

    E-Mail: verbandsgemeinde@vordereifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereich 1

    Leitung: Michael Augel

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gästebeitrag, Bettensteuer, Tourismusabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English