Übernachtungssteuer
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Svenja Schulze-Entrup
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02651 8009-59
Fax: 02651 8009-20
E-Mail: s.schulze-entrup@vordereifel.de
Frau Laura Rinneburger
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Telefon Festnetz: 02651 8009-95
Fax: 02651 8009-20
E-Mail: tourismus@vordereifel.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 1
Leitung: Michael Augel
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gästebeitrag, Bettensteuer, Tourismusabgabe