Übernachtungssteuer

    Übernachtungssteuer

    Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Langenlonsheim-Stromberg (Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gästebeitrag, Bettensteuer, Tourismusabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English