Altersteilzeit Förderung
Förderung der Altersteilzeit
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit.
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Zuständigkeit
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Arbeitszeit, Altersrente, Teilzeitarbeit, Altersteilzeit