Altersteilzeit Förderung
Altersteilzeit Förderung
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit.
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Speyer
Aktuelles
Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Altersteilzeit, Altersrente, Arbeit, Arbeitszeit, Teilzeitarbeit