Altersteilzeit Förderung
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit.
Beschreibung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Zentralabteilung
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Elbert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-164
Fax: 02603 972-6164
E-Mail: juergen.elbert@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Teilzeitarbeit, Arbeitszeit, Altersrente, Arbeit, Altersteilzeit