Altersteilzeit Förderung

    Altersteilzeit Förderung

    Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Arbeitnehmer aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit.

    Beschreibung

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2017

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Altersrente, Arbeit, Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020