Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde

    Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

    Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

    Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

    Hinweise für Worms: Urkunden aus Personenstandsbüchern

    Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.

    Urkunden und Abschriften können Sie auch persönlich im Standesamt Worms beantragen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).

    Es werden folgende Urkunden ausgestellt:

    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde

    Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:

    • Geburtsregister
    • Eheregister
    • Lebenspartnerschaftsregister
    • Sterberegister

    Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.

    Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.

    Urkunden können Sie hier  online beim Standesamt Worms bestellen.

    Durch persönliche Vorsprache erhalten Sie die Urkunde auch sofort beim Standesamt Worms. Hierbei vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis/Reisepass, sowie ggf. die oben genannte Vollmacht sowie die Gebühren mitzubringen. 

    Zuständigkeit

    Bitten wenden Sie sich an das Amts- oder Familiengericht bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

    Hinweise für Worms: Urkunden aus Personenstandsbüchern

    Je Urkunde bzw. je beglaubigter Abschrift ist eine Gebühr von 12,00 Euro zu entrichten.

    Jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann, kostet 6,00 Euro.

    Eine Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 10,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Scheidungsurteil, Urkunde, Scheidung, Ehescheidung, Scheidungsurkunde, Verlust

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de