Lang-LKW Informationserteilung

    Lang-LKW Informationserteilung

    Beschreibung

    Regelbetrieb von Lang-Lkw (fälschlich auch als „Gigaliner“ bezeichnet)

    Lang-LKW dürfen seit dem 1. Januar 2017 unbefristet auf bestimmten Straßen im Bundesgebiet fahren. Die Bedingungen hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtlich geregelt.

    Danach gelten bestimmte Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge.

    Die Anforderungen an den Fahrer sind:

    • fünfjähriger ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis CE,
    • nachzuweisende fünfjährige Berufserfahrung im gewerblichen Straßengüter- oder Werkverkehr,
    • absolvierter Einweisungslehrgang.

    Die Anforderungen an das Fahrzeug sind:

    • Die Länge der Lang-Lkw darf, abhängig von der Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, maximal 25,25 m betragen.
    • Der Transport von flüssigen Massengütern in Großtanks, Gefahrgut, lebenden Tieren oder von freischwingend befestigten Gütern, die aufgrund ihrer Masse die Fahrstabilität beeinträchtigen, mit einem Lang-LKW ist verboten.
    • Die Lang-Lkw dürfen nur auf geeigneten Straßen fahren, die von den Ländern gemeldet wurden (sog. Positivnetz).
    • Die Gesamtmasse darf maximal 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr auf Fahrten von oder zu Umschlaganlagen auf die Schiene oder Wasserstraße betragen

    Das Positivnetz wird vom zuständigen Bundesministerium aktualisiert und erweitert. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern.

    Häufig werden Lang-Lkw fälschlicherweise als „Gigaliner“ bezeichnet. Letztere werden im Ausland teilweise eingesetzt, haben aber ein höheres Gewicht von bis zu 60 Tonnen. Dies ist in Deutschland nicht zulässig.

    Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

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    Bitte klicken Sie auf die einzelnen Dienstleistungen:

    Abmeldung eines Fahrzeuges (Abmeldung von allen Kraftfahrzeugen)

    Adressänderung / Namensänderung bei KFZ

    Antrag auf Rote Kennzeichen

    Ausfuhrkennzeichen (Zur Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland)

    Kurzzeitkennzeichen (Für Überführungsfahrten, Probefahrten und Prüfungsfahrten)

    Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues oder noch zugelassenes Fahrzeug)

    Saisonkennzeichen

    Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)

    Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirk (KFZ)

    Verlust und Diebstahl Fahrzeugdokumente

    Wiederzulassung auf gleichen Halter

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

        Rechtsgrundlage(n)

        Kosten

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        Preisanpassungen zum 1.9.2023:
        Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!

        Hinweise für Worms: Kfz-Zulassungsstelle (Kfz An-, Ab- und Ummeldung - nicht in den Außenstellen)

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        Hinweise (Besonderheiten)

        Zusatzregeln gibt es für zwei Typen von Lang-Lkw:

        • Der sog. verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern) darf zunächst für weitere sieben Jahre eingesetzt werden.
        • Lang-Lkw des sogenannten Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) dürfen befristet für ein weiteres Jahr eingesetzt werden.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Version

        Technisch erstellt am 28.07.2017 (von: Gros, Blanka)

        Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

        Stichwörter

        Fahrzeugkombination, Giga-Liner, Schwerlastverkehr, Überlänge, LKW, Lastkraftwagen, Güterkraftverkehr, Gigaliner, Schwertransport, Lang-LKW, Verkehrssicherheit

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)