Lang-LKW Informationserteilung
Beschreibung
Regelbetrieb von Lang-Lkw (fälschlich auch als „Gigaliner“ bezeichnet)
Lang-LKW dürfen seit dem 1. Januar 2017 unbefristet auf bestimmten Straßen im Bundesgebiet fahren. Die Bedingungen hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur rechtlich geregelt.
Danach gelten bestimmte Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge.
Die Anforderungen an den Fahrer sind:
- fünfjähriger ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis CE,
- nachzuweisende fünfjährige Berufserfahrung im gewerblichen Straßengüter- oder Werkverkehr,
- absolvierter Einweisungslehrgang.
Die Anforderungen an das Fahrzeug sind:
- Die Länge der Lang-Lkw darf, abhängig von der Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, maximal 25,25 m betragen.
- Der Transport von flüssigen Massengütern in Großtanks, Gefahrgut, lebenden Tieren oder von freischwingend befestigten Gütern, die aufgrund ihrer Masse die Fahrstabilität beeinträchtigen, mit einem Lang-LKW ist verboten.
- Die Lang-Lkw dürfen nur auf geeigneten Straßen fahren, die von den Ländern gemeldet wurden (sog. Positivnetz).
- Die Gesamtmasse darf maximal 40 Tonnen bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr auf Fahrten von oder zu Umschlaganlagen auf die Schiene oder Wasserstraße betragen
Das Positivnetz wird vom zuständigen Bundesministerium aktualisiert und erweitert. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11.600 Kilometern.
Häufig werden Lang-Lkw fälschlicherweise als „Gigaliner“ bezeichnet. Letztere werden im Ausland teilweise eingesetzt, haben aber ein höheres Gewicht von bis zu 60 Tonnen. Dies ist in Deutschland nicht zulässig.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
- Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)
Hinweise (Besonderheiten)
Zusatzregeln gibt es für zwei Typen von Lang-Lkw:
- Der sog. verlängerte Sattelauflieger (Sattelkraftfahrzeug bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern) darf zunächst für weitere sieben Jahre eingesetzt werden.
- Lang-Lkw des sogenannten Typ 2 (Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern) dürfen befristet für ein weiteres Jahr eingesetzt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fahrzeugkombination, Giga-Liner, Schwerlastverkehr, Überlänge, LKW, Lastkraftwagen, Güterkraftverkehr, Gigaliner, Schwertransport, Lang-LKW, Verkehrssicherheit