Elterngeld - Berechnung
Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.
Beschreibung
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Dieser beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300,00 EUR monatlich.
Je nachdem, ob Sie vor der Geburt angestellt oder selbständig tätig waren, orientiert sich die Berechnung Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens an unterschiedlichen Zeiträumen (Bemessungszeitraum).
Der Bemessungszeitraum ist
- bei Nichtselbstständigen die letzten 12 Monate vor der Geburt,
- bei Selbstständigen und Mischeinkünften der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.
Unberücksichtigt bleiben Monate
- mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
- mit Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat,
- in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.
Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich.
Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 EUR berücksichtigt.
Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen.
Höhe des Basiselterngeldes:
Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300.00 EUR und maximal 1.800 EUR.
Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:
- von 1.240 EUR und mehr zu 65 Prozent,
- von 1.220 EUR zu 66 Prozent und
- zwischen 1.000 EUR und 1.200 EUR zu 67 Prozent.
Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
Höhe des ElterngeldPlus:
Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Sie erhalten also doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:
Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens 75,00 EUR monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens 37,50 EUR monatlich.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je 300,00 EUR für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um 150,00 EUR).
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Online-Elterngeld-Rechner auf dem Familienportal des Bundes nutzen.
Hinweise für Worms: Elterngeld
Informationen zum Elterngeld
Ihr Antrag
Bitte nutzen Sie die unten stehenden Antragsformulare oder füllen Sie den Antrag online auf www.elterngeld-digital.de aus.
Beachten Sie bitte bei dem oben stehenden Link auch die Funktion "Elterngeld - Fragen und Antworten" oder die online bereitgestellte Broschüre, die Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch im Klinikum Worms oder im Rathaus im Infokasten vor Zimmer 25 (Erdgeschoss).
Eine persönliche Abgabe Ihres Antrages ist nicht erforderlich - bitte nutzen Sie den Postweg oder den Briefkasten des Rathauses (grauer Briefkasten, links neben dem Eingang).
Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Beratung für Elterngeld benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an elterngeld@worms.de senden.
Unter den oben genannten Rufnummern können Sie uns während den Telefonsprechzeiten erreichen. Diese sind montags und mittwochs von 08:00-12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Zudem können Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes vor Antragstellung leider nicht erteilt werden.
Varianten des Elterngeldes:
Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.240 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 32 Wochenstunden nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt i. d. R. 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende, die in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Bitte beachten: Für Geburten ab dem 01.04.2024 nutzen Sie den neuen Antrag (siehe unten) !
Informationen zum Elterngeld
Ihr Antrag
Bitte nutzen Sie die unten stehenden Antragsformulare oder füllen Sie den Antrag online auf www.elterngeld-digital.de aus.
Beachten Sie bitte bei dem oben stehenden Link auch die Funktion "Elterngeld - Fragen und Antworten" oder die online bereitgestellte Broschüre, die Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch im Klinikum Worms oder im Rathaus im Infokasten vor Zimmer 25 (Erdgeschoss).
Eine persönliche Abgabe Ihres Antrages ist nicht erforderlich - bitte nutzen Sie den Postweg oder den Briefkasten des Rathauses (grauer Briefkasten, links neben dem Eingang).
Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Beratung für Elterngeld benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an elterngeld@worms.de senden.
Unter den oben genannten Rufnummern können Sie uns während den Telefonsprechzeiten erreichen. Diese sind montags und mittwochs von 08:00-12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Zudem können Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes vor Antragstellung leider nicht erteilt werden.
Varianten des Elterngeldes:
Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.240 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 32 Wochenstunden nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt i. d. R. 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende, die in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Bitte beachten: Für Geburten ab dem 01.04.2024 nutzen Sie den neuen Antrag (siehe unten) !
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Cosima Berg (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5808
Frau Amanda Drake (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5871
Frau Laura Pings (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-5899
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5811
Frau Kerstin Schönherr (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5809
Internet
Formulare
Datenschutz-Informationen Elterngeld
Antrag auf Elterngeld - Geburten bis 31.03.2024
Antrag auf Elterngeld - Geburten ab 01.04.2024
Arbeitgeberformblatt - Elterngeld
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Worms: Elterngeld
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Originalausfertigung für die Elterngeldstelle)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Bezug von Mutterschaftsgeld
- bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten: Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres oder falls noch nicht vorhanden, die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes bzw. die Nachweise über die geleisteten Dienstbezüge
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über Ihre Elternzeit
- Bei Antragstellern, die nicht deutsche Staatsangehörige sind: Vorlage der Ausweisunterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsstatus.
Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen dies nach Prüfung Ihres Antrages mitteilen.
Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen oder auch nachzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte über den Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu.
Fehlende Unterlagen (außer Geburtsurkunden) können gerne auch zeit- und kostensparend per E-Mail an die Adresse elterngeld@worms.de übersandt werden.
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Originalausfertigung für die Elterngeldstelle)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Bezug von Mutterschaftsgeld
- bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten: Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres oder falls noch nicht vorhanden, die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes bzw. die Nachweise über die geleisteten Dienstbezüge
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über Ihre Elternzeit
- Bei Antragstellern, die nicht deutsche Staatsangehörige sind: Vorlage der Ausweisunterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsstatus.
Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen dies nach Prüfung Ihres Antrages mitteilen.
Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen oder auch nachzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte über den Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu.
Fehlende Unterlagen (außer Geburtsurkunden) können gerne auch zeit- und kostensparend per E-Mail an die Adresse elterngeld@worms.de übersandt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Weitere Informationen
- Elterngeldrechner zur unverbindlichen Berechnung des Elterngeldes
- Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien
- Kontakt zum Service-Team des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Broschüre Elterngeld und Elternzeit auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023
Stichwörter
Erziehungsgeld, Geschwisterbonus, Basis-Elterngeld, Elternzeit, ElterngeldPlus, Mehrlingsgeburten, Basiselterngeld, Elterngeld Plus, Elterngeld berechnen, Basis Elterngeld, Familiengeld