Teilzeit während der Elternzeit
Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 9 bis 10 Uhr Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Kontakt
Fax: +49 621 504-3600
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Teilzeit, Eltern, Elterngeld, Elternzeit