Teilzeit während der Elternzeit
Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Jugendamt - Wirtschaftliche HIlfen - Elterngeld
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17611
E-Mail: elterngeld@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 7
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elterngeld, Eltern, Teilzeit, Elternzeit