Teilzeit während der Elternzeit

    Teilzeit während der Elternzeit

    Beschreibung

    Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
     
    Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:

    • bei Ihrem Arbeitgeber,
    • bei einem anderen Arbeitgeber oder
    • als selbständige Tätigkeit.

    Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.  Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Jugendamt - Wirtschaftliche HIlfen - Elterngeld

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Metternichstr. 33a

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17611

    E-Mail: elterngeld@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 7

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Elterngeld, Eltern, Teilzeit, Elternzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English