Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Hinweise für Worms: Hausnummervergabe

    Die Vergabe der Hausnummer (Adresszuweisung) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und erfolgt im Regelfall im Zuge der Bearbeitung eines Bauantrages für einen Neubau oder Umbau eines Gebäudes. In Ausnahmefällen kann eine Neu- oder Umnummerierung auf Antrag des Eigentümers erfolgen.

    Die Vergabe der Hausnummer (Adresszuweisung) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und erfolgt im Regelfall im Zuge der Bearbeitung eines Bauantrages für einen Neubau oder Umbau eines Gebäudes. In Ausnahmefällen kann eine Neu- oder Umnummerierung auf Antrag des Eigentümers erfolgen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen

    Beschreibung

    Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Stefan Weber (stellv. Abteilungsleiter)

      Fax: +49 6241 853-6299

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6209

    • Herr Hagen Dimmler

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6221

      Fax: +49 6241 853-6299

    • Herr Matthias Fetsch (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6223

      Fax: +49 6241 853-6299

    • Frau Miriam Gehrisch

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6211

      Fax: +49 6241 853-6299

    • Herr Christoph Wagner (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6210

      Fax: +49 6241 853-6299

    • Frau Melina Weber (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-6299

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-6218

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2017

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Vergabe von Hausnummern, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020