Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Worms: Hausnummervergabe
Die Vergabe der Hausnummer (Adresszuweisung) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und erfolgt im Regelfall im Zuge der Bearbeitung eines Bauantrages für einen Neubau oder Umbau eines Gebäudes. In Ausnahmefällen kann eine Neu- oder Umnummerierung auf Antrag des Eigentümers erfolgen.
Die Vergabe der Hausnummer (Adresszuweisung) fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und erfolgt im Regelfall im Zuge der Bearbeitung eines Bauantrages für einen Neubau oder Umbau eines Gebäudes. In Ausnahmefällen kann eine Neu- oder Umnummerierung auf Antrag des Eigentümers erfolgen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen
Beschreibung
Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung  
Kontakt
E-Mail: stadtvermessung@worms.de
Kontaktperson
Herr Stefan Weber (stellv. Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-6299
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6209
Herr Hagen Dimmler
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6221
Fax: +49 6241 853-6299
Herr Matthias Fetsch (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6223
Fax: +49 6241 853-6299
Frau Miriam Gehrisch
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6211
Fax: +49 6241 853-6299
Herr Christoph Wagner (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6210
Fax: +49 6241 853-6299
Frau Melina Weber (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-6299
Telefon Festnetz: +49 6241 853-6218
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück