Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westerburg - 4 - Bauabteilung
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Fax: 02663 291-444
Telefon Festnetz: 02663 291-0
E-Mail: Wirtschaftsfoerderung@VG-Westerburg.de
E-Mail: Post@Waellerland.com
E-Mail: Bauamt@VG-Westerburg.de
E-Mail: Klimaschutz@VG-Westerburg.de
Weitere Informationen
- Bauleitplanung, Raumordnung
- Hochbau
- Umwelt- und Landschaftsschutz
- Unterhaltung Gewässer Dritter Ordnung
- Wohnbauförderung, Sanierungsmaßnahmen
- Bestattungswesen, Pflege u. Unterhaltung der Friedhöfe
- Straßen- und Wegeunterhaltung, Festsetzung und Erhebung von Erschließeungs- und Straßenausbaubeiträgen
- Wirtschaftsförderung u. Städtebauförderung, Konversion
- Westerwaldbad
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern