Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 3 Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in  Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück