Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Ansprechpartner
Fachgebiet 3.1 - Bauverwaltung, Friedhofverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Baumann
Frau Stefanie Börgerding
Herr Martin Fischbach
Frau Jaqueline Anja Florin
Frau Stephanie Hütt
Herr Jens Kalscheid
Frau Tatjana Lanio
Frau Lydia Litke
Frau Christina Otto
Herr Tobias Schmidt
Herr Jan Thiel
Frau Petra Walterschen
Frau Tanja Walterschen
Frau Mara Welter
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern