Hausnummernvergabe
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Bad Neuenahr-Ahrweiler: Hausnummernvergabe
Hinweis: Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Stadt festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung; dies auch bei einer Umnummerierung
Ansprechpartner
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Tiefbauplanung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 88 Abs. 1 Ziff. 5 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) ggf. in Verbindung mit kommunaler Satzung
Hinweise für Bad Neuenahr-Ahrweiler: Hausnummernvergabe
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern