Gewerbemietspiegel
Beschreibung
Es gibt für Gewerbemietspiegel weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in den Gewerbemietspiegeln rechtlich verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können. Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen und veröffentlichen einzelne Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder große Immobilienmakler, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbemietspiegel.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.02 Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: stadtentwicklung@worms.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Mietspiegel, Vergleichsmieten, Miete, Mietvertrag