Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Beschreibung
Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.
Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
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Austraße 4
65623 Hahnstätten
Postanschrift
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
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Austraße 4
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E-Mail: k.egert@vg-aar-einrich.de
Herr Christian Gilles
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Herr Marcel Hertel
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Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-213
E-Mail: m.hertel@vg-aar-einrich.de
Herr Sören Müller
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Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-212
E-Mail: s.mueller@vg-aar-einrich.de
Frau Melanie Ohl
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Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
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Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Alleinreisende, Urlaub, Minderjähriger, Sorgerecht, Ausweis