Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Wenn Ihr Kind ohne Ihre Begleitung ins Ausland reist, ist eine Einverständniserklärung von Ihnen empfehlenswert. In einigen Ländern ist die Erklärung zwingend vorgeschrieben und muss auch beglaubigt werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr minderjähriges Kind ohne Ihre Begleitung eine Auslandsreise macht, ist es empfehlenswert, dem Kind neben den erforderlichen Ausweisdokumenten eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Damit erklären Sie, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes
    • Ihre Personalien und wie Sie zu erreichen sind
    • Reiseroute
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitpersonen

    Wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie, ist es ratsam, eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen.

    In einigen Ländern ist die Einverständniserklärung nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend vorgeschrieben. Auch müssen Sie die Erklärung eventuell beglaubigen lassen und gegebenenfalls zusätzlich eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache vorlegen.

    Die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch an die Auslandsvertretung des Reiselandes in Deutschland wenden.

    Eine Beglaubigung erhalten Sie an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei:

    • einer Notarin oder einem Notar
    • einer Behörde wie Ihrer Stadtverwaltung

    Eine Einverständniserklärung kann in einigen Ländern auch notwendig sein, wenn das Kind nur mit Ihnen reist, obwohl beide Elternteile das Sorgerecht haben. In diesem Fall benötigen Sie die beglaubigte Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Andernfalls müssten Sie eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung vorlegen.

    Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Auskunft erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen.

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    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern

    Beschreibung

    Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung  erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine  Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:

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    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

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    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06761 837-150

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen

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    Am Markt 1

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    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06764 39-30

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    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2024

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben Sie als Sorgeberechtigte oder Sorgeberechtigter den begründeten Verdacht, dass Ihr Kind in das Ausland entzogen werden soll, wenden Sie sich unverzüglich an das für Sie zuständige Familiengericht. Ein entsprechender Beschluss kann sehr kurzfristig durch eine schengenweite Ausschreibung Ihres Kindes in den Fahndungssystemen der Polizei umgesetzt und bei der Ausreisekontrolle festgestellt werden. Wenn es besonders eilt, erstatten Sie bitte Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde – und auch, wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass das Kindeswohl auf andere Art und Weise gefährdet sein könnte.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Auswärtiges Amt (AA) am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2017

    Technisch geändert am 01.01.2026

    Stichwörter

    Grenze, Grenzsperre, Klassenfahrt, Ausreisesperre, Reisen ohne Eltern, Auslandsvertretung, Reise, Sorgeberechtigte, Einverständniserklärung, Minderjähriger, Minderjährige, Reise- und Sicherheitshinweise, Reisedokument, Auswärtiges Amt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020