Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte Beglaubigung

    Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.

    Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.

    Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:

    • die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
    • Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
    • die geplante Reiseroute
    • die Personalien volljähriger Begleitpersonen
    • die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
    • ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)

    Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes. 

    Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Auskunft erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen.

    Auskunft erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern

    Adresse

    Besucheranschrift

    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06761 837-150

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022 (von: Webservice, VG_Hunsrueck_Simmern)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, VG_Hunsrueck_Simmern)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    55494 Rheinböllen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.

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    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06764 39-30

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Minderjähriger, Ausweis, Sorgerecht, Urlaub, Alleinreisende

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