Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Beschreibung
Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.
Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
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> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
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E-Mail: jana.holzem@maifeld.de
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Marktplatz 4-6
56751 Polch
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Telefon Festnetz: 02654 9402-102
E-Mail: hannah.einig@maifeld.de
Frau Ruth Hörsch
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56751 Polch
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Frau Justine Junglas
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Marktplatz 4-6
56751 Polch
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Fax: 02654 9402-70133
E-Mail: justine.junglas@maifeld.de
Frau Kerstin Schwarz
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Marktplatz 4-6
56751 Polch
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Frau Anna Weide
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Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Urlaub, Alleinreisende, Ausweis, Minderjähriger, Sorgerecht