Insolvenzverfahrensregister Auskunft

    Insolvenz-Auskunft beantragen

    Sie benötigen Informationen über ein insolventes Unternehmen oder einer insolventen Person? Bekanntmachungen zu solchen Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

    Beschreibung

    Sie benötigen Informationen, ob über ein Unternehmen oder eine Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen? Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte im bundesweiten Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de

    Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet jedermann zugänglich.

    Benötigen Sie darüber hinaus nähere Informationen, kann Ihnen das Insolvenzgericht auf Antrag Auskunft geben über

    • eröffnete und bereits aufgehobene Insolvenzverfahren
    • Insolvenzverfahren, deren Eröffnung mangels Masse zurückgewiesen wurde
    • von Schuldnern gestellte Insolvenzanträge

    Das Auskunftsrecht ist jedoch beschränkt. Vom Insolvenzantrag eines Gläubigers etwa darf das Gericht Sie nur in Kenntnis setzen, wenn dies von besonderem Interesse für den Rechtsverkehr ist (zum Beispiel aufgrund der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen).

    Akteneinsicht

    Sind Sie selbst als Gläubiger oder Schuldner an einem Insolvenzverfahren beteiligt, ermöglicht Ihnen das zuständige Insolvenzgericht auf Antrag die Einsicht in die Akten.

    Zuständigkeit

    An das Insolvenzgericht.

    Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bodenheim - Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Dollesplatz 1

    55294 Bodenheim

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06135 72-0

    Fax: 06135 72-263

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2015 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Webservice, VG_Bodenheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die individuelle Insolvenzauskunft: formloser Antrag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Insolvenzveröffentlichungen

    Allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren erhalten Sie über das bundesweite Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) enthält auch ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Gerichte.

    Antrag auf weitergehende Auskunft

    Nähere Auskunft zu einzelnen Insolvenzverfahren beantragen Sie formlos schriftlich oder per Telefax beim zuständigen Insolvenzgericht; legen Sie in dem Schreiben neben Ihrem Anliegen Ihr rechtliches Interesse an der Auskunft dar.

    Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

    In ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingetragen werden Schuldner,

    • die ihrer Pflicht zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht nachgekommen sind,
    • bei denen nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten ist,
    • die dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe des Vermögensverzeichnisses die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen oder
    • bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

    Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich über das Internet.

    Kosten

    Die Auskunft ist für Sie als Beteiligter des Verfahrens  kostenfrei. Sind Sie ein nicht am Verfahren beteiligte dritte Person, so fallen je nach Landesrecht Gebühren von mindestens 15,00 € an. Ebenso fallen diese Gebühren im Falle einer Negativauskunft an. (Stand: Januar 2019)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verbraucherinsolvenz, Unternehmensinsolvenz, Privatinsolvenz, Gläubiger, Schuldner, Schulden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)