Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Beschreibung

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die aus humanitären Gründen erteilt wurde, z. B. nach § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz .

    Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:

    • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
    • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses,
    • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte.

    Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 220 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind vorab per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren. Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 142936

    E-Mail: aufenthaltsrecht@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Speyer!

    Wir sind Ansprechpartner für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Speyer und beraten Sie gerne!

    Auf unserer Internetseite können Sie sich über die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Ausländerbehörde informieren. Zudem erhalten Sie hier nützliche Hinweise zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, zu den Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, zu weiteren Aufenthaltsdokumenten wie der Aufenthaltsgestattung und der Duldung, zur Verpflichungserklärung, zu Visaangelegenheiten, zum Familiennachzug und zu vielen weiteren Themen.

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
    • Nachweis über Krankenversicherung
    • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
    • 1 biometrisches Passfoto

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 - 25b Aufenthaltsgesetz 

      Die Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden soll, muss nach den Paragraphen 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.

    • Humanitärer Grund liegt weiter vor 

      Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn der humanitäre Grund entfallen ist, zum Beispiel weil die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen wurde oder kein Ausreisehindernis mehr besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.

    Kosten

    Die Gebühren für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung:

    • Erwachsene: 30 bis 80 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    • Minderjährige: 15 bis 40 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Ausländer, Migration, Flüchtlingsangelegenheiten, Aufenthalt, Flüchtlinge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de