• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für im Bundesgebiet geborene Kinder von Ausländern

Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder

Beschreibung

Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.

Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.

Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Aktuelles

Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

Adresse

Hausanschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Postanschrift

Postfach 12 20

54543 Daun

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

Fax: +49 6592 9850-33

E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
  • Geburtsurkunde
  • Pässe der Eltern

Voraussetzungen

  • Im Bundesgebiet geboren
  • Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
  • Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 28.03.2017

Technisch geändert am 08.01.2025

Stichwörter

Visum, Aufenthaltstitel, Ausländer, Geburt, Migration, Ausländervisum, Aufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020