Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für im Bundesgebiet geborene Kinder von Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder

    Beschreibung

    Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt.

    Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt.

    Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvergabe unter:
     https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/

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    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Aufenthaltsgesetz"

    Buchstaben A - Alr:

    Tel.: 0261/108-327

    Buchstaben Als - Bak:

    Tel.: 0261/108-331

    Buchstaben Bal - Car

    Tel.: 0261/108-290

    Buchstaben Cas - Gr:

    Tel.: 0261/108-175

    Buchstaben Gs - Kak:

    Tel.: 0261/108-107

    Buchstaben Kal - Ma:

    Tel.: 0261/108-271

    Buchstaben Mb - Pl:

    Tel.: 0261/108-315

    Buchstaben Pm - So:

    Tel.: 0261/108-169

    Buchstaben Sp - Z:

    Tel.: 0261/108-198

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de

    Team "Aufenthaltsgesetz"

    Buchstaben A - Alr:

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    Buchstaben Pm - So:

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    Buchstaben Sp - Z:

    Tel.: 0261/108-198

    E-Mail: auslaenderbehoerde@kvmyk.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.34 / Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung, mittwochs geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-778

    Fax: 0261 108470

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Pass des Kindes (das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein)
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
    • Geburtsurkunde
    • Pässe der Eltern

    Voraussetzungen

    • Im Bundesgebiet geboren
    • Das Kind muss im Bundesgebiet Deutschland geboren sein und gemeinsam mit den/dem sorgeberechtigten Eltern(teil) gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Mindestens 25 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
    • Mindestens 30 Euro bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für länger als ein Jahr.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    §45 AufenthV

    • Erteilung: 100,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
    • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€

    für Minderjährige:

    • Erteilung: 50,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
    • Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.

    §45 AufenthV

    • Erteilung: 100,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00€
    • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00€

    für Minderjährige:

    • Erteilung: 50,00€
    • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 48,00€
    • Verlängerung mehr als 3 Monate: 46,50€.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2017 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausländer, Visum, Aufenthaltstitel, Migration, Ausländervisum, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthalt, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)