Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
Beschreibung
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
- an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
- in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
- sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 06731 408-3010
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
- Nachweise, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
- Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
- Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Kosten
- Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthalt, Studienaufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, Migration, Studium