Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
Beschreibung
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
- an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
- in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
- sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 220 - Ausländerbehörde
Adresse
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind vorab per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren. Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 142936
E-Mail: aufenthaltsrecht@stadt-speyer.de
Kontaktperson
Frau Julia Bachmann
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Fax: 06232 14-2345
Telefon Festnetz: 06232 14-2441
E-Mail: julia.bachmann@stadt-speyer.de
Frau Lydia Huynh
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2440
Fax: 06232 14-2345
E-Mail: lydia.huynh@stadt-speyer.de
Frau Olga Lafeld
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2570
Fax: 06232 14-2345
E-Mail: olga.lafeld@stadt-speyer.de
Herr Patrick Kraft
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2442
Fax: 06232 14-2345
E-Mail: patrick.kraft@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Speyer!
Wir sind Ansprechpartner für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Speyer und beraten Sie gerne!
Auf unserer Internetseite können Sie sich über die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Ausländerbehörde informieren. Zudem erhalten Sie hier nützliche Hinweise zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, zu den Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, zu weiteren Aufenthaltsdokumenten wie der Aufenthaltsgestattung und der Duldung, zur Verpflichungserklärung, zu Visaangelegenheiten, zum Familiennachzug und zu vielen weiteren Themen.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
- Nachweise, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
- Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
- Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Kosten
- Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 65,00
- Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 80,00
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Studium, Aufenthaltsgenehmigung, Studienaufenthalt, Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausländer, Migration